Staatliche Förderungen

Photovoltaik-Förderung: Für PV-Anagen und Stromspeicher

Die zwei Kategorien der Photovoltaik-Förderung Die Förderprogramme von Bund und Ländern sollen die Entscheidung für eine PV-Anlage erleichtern und die Energiewende vorantreiben. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Photovoltaik-Förderung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Förderung für den Kauf, die Installation und Erweiterung einer Photovoltaik-Anlage 2. Förderung des laufenden Betriebs einer Photovoltaik-Anlage Während die erste Kategorie durch günstige Finanzierungsoptionen und Kreditmodalitäten realisiert wird, ist der wichtigste Baustein der zweiten Kategorie die Einspeisevergütung, die für neuere Anlagen von der Bundesregierung nochmal angehoben wurde. Allerdings hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Die Einspeisevergütung ist weniger lukrativ als noch vor 20 Jahren und weitere Fördermodelle sind hinzugekommen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Photovoltaik-Förderung 2022/23.

Was ist die Einspeisevergütung

Im Jahr 2000 verabschiedete die Bundesregierung das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien“ (EEG) mit dem Ziel die Entwicklung nachhaltiger Technologien zu fördern. Außerdem sollte der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien erhöht und die Abhängigkeit von Energieimporten gesenkt werden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Strategie ist die sogenannte Einspeisevergütung. Damit wird der von Ihrer Privatanlage erzeugte Strom vergütet, wenn Sie ihn nicht im eigenen Haushalt nutzen, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Der Betrag der Einspeisevergütung wird bei Antragstellung festgelegt und ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für eine Dauer von 20 Jahren garantiert. Sie führte nicht nur zu positiven Auswirkungen für die Umwelt und zu einer Senkung der privaten Stromkosten, sondern schuf für Verbraucher*innen auch einen attraktiven finanziellen Anreiz. Schließlich ermöglichte sie es, mit der privaten Photovoltaik-Anlage eine Rendite zu erwirtschaften. Ursprünglich sollte die EEG-Förderung auslaufen, sobald bundesweit eine gemeinsame Förderleistung von 52 Gigawatt erreicht ist („Solardeckel“). Berechnungen zufolge wäre das im Spätsommer 2020 der Fall gewesen. Im Juni 2020 hat der damalige Bundestag diesen Solardeckel aufgehoben, damit das im Klimaschutzprogramm festgelegte Ziel von 80 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann. Im Juli 2022 wurde die Einspeisevergütung einmalig wieder erhöht und soll erst ab 2024 halbjährlich gesenkt werden.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: von der Größe der PV-Anlage und dem Grad der Einspeisung. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie nur einen Teil Ihres selbst produzierten Stroms ins Netz einspeisen oder aber den kompletten Ertrag.

Zuschuss für die Teileinspeisung Ihres Solarstroms

Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, bekommen Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Diese hat sich in den letzten Jahren immer weiter reduziert. Während 2012 noch bis zu 20 Cent pro Kilowattstunde gezahlt wurden, waren es im April 2020 nur noch 9,44 Cent und im Juni diesen Jahres 6,23 Cent. Nun ist die Einspeisevergütung wieder gestiegen. Ist deine Anlage nach dem 28.7.2022 in Betrieb genommen worden, bekommen Sie bei einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak (kWp) immerhin 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Leistung bis 40 Kilowatt-Peak liegt die Einspeisevergütung seit Juli bei 7,1 Cent und bis ein Megawatt bei 5,8 Cent pro Kilowattstunde. Ein Beispiel: Besitzer*innen einer 15-kWp-Anlage, die diese zur Eigenversorgung einsetzen und die Teileinspeisung nutzen, erhalten für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Zuschuss für die Volleinspeisung deines Solarstroms

Noch mehr Zuschuss können Sie erhalten, wenn Sie den gewonnen Strom aus Ihrer Solaranlage vollkommen ins Stromnetz einspeisen. Dies gilt seit dem 30. Juli 2022. Sie erhalten 13 Cent pro Kilowattstunde bis 10 Kilowatt-Peak Leistung und 10,9 Cent pro Kilowattstunde bis 100 Kilowatt-Peak Leistung. Suchen Sie sich einen sogenannten Drittvermarkter, erhöhen sich die Vergütungssätze sogar nochmal um je 0,4 Cent pro Kilowattstunde.

Wegfall der Einkommenssteuer

Mit der der Erhöhung der Einspeisevergütung sind auch Änderungen im Hinblick auf die Einkommensteuer in Kraft getreten. Bis dahin musste teilweise Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung gezahlt werden. Davon ausgenommen waren Anlagen bis zu einer Größe von 10 kWp – und das auch nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Seit dem Steuerjahr 2022 sind jetzt Anlagen bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern automatisch von der Einkommensteuer befreit. Auch Mehrfamilienhäuser und Geschäftsimmobilien können von einer neuen Regelung profitieren: Solaranlagen bis 15 kWp je Wohn- oder Geschäftseinheit sind steuerbefreit – und zwar bis zu einer Summe von 100 kWp.

KfW-Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher durch günstige Kredite

Unabhängig davon, ob Sie eine neue Photovoltaik-Anlage installieren oder Ihre bestehende Anlage um einen Batteriespeicher erweitern wollen, können Sie in beiden Fällen Kredite zu günstigen Bedingungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die KfW unterstützt die Förderung von Photovoltaik mit dem Programm für Erneuerbare Energien 270, das folgende Anträge ermöglicht: • Installation einer PV-Anlage • Installation von PV-Anlage und Batteriespeicher • Nachrüstung eines Batteriespeichers

Voraussetzungen für die Solar-Förderung durch die KfW

Damit Sie die Förderung in Anspruch nehmen kannst, muss lediglich gewährleistet sein, dass ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und das Gebäude nicht hauptsächlich für die Stromerzeugung gebaut wurde. So kommt für die Förderung zum Beispiel auch ein Solar-Carport mit Ladestation für dein E-Auto infrage, wenn der Anschluss an das öffentliche Stromnetz gegeben ist. Wollen Sie ausschließlich Ihren eigenen Haushalt mit Solarstrom versorgen, ist eine Förderung durch die KfW hingegen nicht möglich. Bedenken Sie vor einer Erweiterung Ihrer PV-Anlage oder der Nachrüstung eines Batteriespeichers, dass die Höhe der Einspeisevergütung mit jedem Umbau neu berechnet wird. Den Antrag für die KfW-Förderung müssen Sie vor Kauf der Anlage beantragen. Das Ganze läuft über Ihre Hausbank.

Photovoltaik-Förderung durch Bundesländer und Kommunen

Falls Ihr Vorhaben die Bedingungen für die staatliche Förderung von Photovoltaik durch Einspeisevergütung und/oder KfW-Kredit nicht erfüllt, lohnt sich ein Blick auf die Förderprogramme von Ländern und Kommunen. In fast jeder Gegend Deutschlands gibt es länderspezifische und regionale Angebote, die die Einrichtung und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen unterstützen, zum Beispiel durch Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Übernahme von Planungskosten.

Förderung auf Länderebene

In vielen Ländern sind die Förderprogramme inzwischen ausgelaufen oder die Fördermittel erschöpft. In folgenden Bundesländern kannst du aktuell bzw. künftig Förderung beantragen: Land Förderung Baden-Württemberg Förderung für Batteriespeicher in Kombination mit Solaranlage, die ins Netz einspeist Förderhöhe: 200 Euro pro kWh Berlin ab September 2022: Solar-Plus-Programm zur Bezuschussung von Batteriespeichern, Mehrkosten für PV-Fassadenanlagen und PV-Anlagen an denkmalgeschützten Gebäuden max. 15.000 Euro bzw. max. 30.000 Euro für Stromspeicher und 65% der Mehrkosten für PV-Anlagen Nordrhein-Westfalen progres.nrw fördert unter anderen die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien Bagatellgrenze für die Förderung: 350 Euro Förderung auf kommunaler Ebene Besser als auf Länderebene sieht es bei den einzelnen Kommunen aus. Hier sind viele regionale Förderprogramme hinzugekommen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, hier ein paar Beispiele: Stadt Förderung Aachen Förderung mit gestaffelten Förderhöhen – abhängig von der jeweiligen Leistung Förderungen von 750 Euro für PV-Anlagen mit einer Leistung von ein bis zwei kWp bis zu 3.500 Euro für Anlagen ab einer Leistung von 30 kW Förderung von Stromspeichern mit 200 Euro pro vollendeter kWh Bruttospeicherkapazität eine kWh Bruttospeicherkapazität pro kWp Anlagengröße möglich begrenzt auf maximal 20 kWh, also bis zu 4.000 Euro Bonn u.a. Förderung von „Balkonkraftwerken“ für Menschen in Mietwohnungen mit bis zu 600 Euro; einkommsschwache Mieter*innen erhalten bis zu 800 Euro Düsseldorf u.a. Förderung von Anlagen bis 10 kWp mit 300 Euro pro kWp Batteriespeicher für neue oder bestehende Anlagen werden mit 250 Euro pro kWh Speicherkapazität gefördert Köln u.a. Förderung von 250 Euro pro kWp für Anlagen mit einer Größe von bis zu 50 kWp Förderung von Balkonkraftwerken mit 200 Euro pro Anlage München Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG): unter anderem Förderung von netzgekoppeltem Solaranlagen Förderhöhe: zunächst 300 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung, ab Juli 2023 sinkt der Fördersatz alle sechs Monate Da immer wieder neue Programme und Fördermöglichkeiten hinzukommen, empfehlen wir Ihnen die Suche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, sobald Sie mit der Planung eines konkreten Bauvorhabens beginnen wollen Dort haben Sie die Möglichkeit, sich alle für Ihren Wohnort verfügbaren Förderprogramme zu einem bestimmten Thema anzeigen zu lassen. Sicher finden Sie auf diese Weise eine individuelle Förderlösung, die Ihnen den Photovoltaik-Einstieg erleichtert.

Nullsteuersatz beim Kauf einer Photovltaik-Anlage

Last but not least ist noch der Nullsteuersatz zu nennen, der weitere Anreize zum Kauf einer PV-Anlage schaffen soll. Die Steuererleichterung ist Folge des Wegfalls der Umsatzsteuer und gilt seit Januar 2023. Voraussetzung, um vom Nullsteuersatz zu profitieren, ist die Weitergabe der Steuererleichterung durch den Händler, damit der Mehrwertsteueraufschlag für die Endverbraucher*innen wegfällt.

Gültig ist der Nullsteuersatz für:

kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp, größere Anlagen, wenn bestimmte Voraussetzungen wie die Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden erfüllt werden, gemietete PV-Anlagen, sofern vertraglich festgehalten ist, dass die Anlagen nach der Miete in den eigenen Besitz übergehen Auch Komponenten wie Batteriespeicher sind von der Umsatzsteuer befreit. Dabei profitieren Sie vom Nullsteuersatz nicht nur bei der Lieferung der jeweiligen Komponenten, sondern auch bei deren Installation.

E-Auto mit Solarstrom laden: Fördergeld nutzen

Mit der Förderung "Solarstrom für Elektroautos" unterstützt die KfW den Kauf und Anschluss von Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation mit bis zu 10.200 €.1 Ziel ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen.

Zweite Förderrunde in 2024

Bei der ersten Förderrunde Ende September war der Fördertopf mit 300 Millionen Euro binnen kürzester Zeit ausgeschöpft. Die gute Nachricht: Für kommendes Jahr hat die KfW eine zweite Förderrunde mit weiteren 200 Millionen Euro angekündigt. Auf dieser Seite finden Sie alle vorliegenden Infos dazu.

Gefördert wird die Kombination aus:

Photovoltaikanlage

Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung.

Solarstromspeicher

Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität.

Ladestation

Kauf einer neuen Lade­station (zum Beispiel Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung.

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