Staatliche Förderungen

Photovoltaik-Förderung für Solaranlagen und Batteriespeicher

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird in Deutschland durch verschiedene staatliche Maßnahmen unterstützt. Ziel ist es, den Umstieg auf erneuerbare Energien wirtschaftlich attraktiver zu machen und den Anteil klimafreundlicher Stromerzeugung zu erhöhen. Grundsätzlich lassen sich Fördermöglichkeiten in zwei Bereiche einteilen: Investitionsförderung: Unterstützung beim Kauf, bei der Installation oder Erweiterung einer Anlage Betriebsförderung: Vergütung für eingespeisten Strom während des laufenden Betriebs Während Investitionen häufig über zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse gefördert werden, spielt bei der Nutzung einer PV-Anlage insbesondere die Einspeisevergütung eine zentrale Rolle. Gleichzeitig hat sich das Fördersystem in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt: Neben der klassischen Einspeisevergütung gewinnen Eigenverbrauch, steuerliche Vorteile und regionale Programme zunehmend an Bedeutung.

Einspeisevergütung: Grundprinzip und Entwicklung

Die Einspeisevergütung ist ein zentraler Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das erstmals im Jahr 2000 eingeführt wurde. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und langfristig unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden. Betreiber einer Photovoltaikanlage erhalten eine feste Vergütung für Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und in der Regel für 20 Jahre garantiert. In den vergangenen Jahren sind die Vergütungssätze zwar gesunken, wurden jedoch im Jahr 2022 im Zuge energiepolitischer Maßnahmen wieder angepasst. Zudem wurde der sogenannte „Solardeckel“ bereits 2020 abgeschafft, um den weiteren Ausbau der Solarenergie nicht zu begrenzen.

Höhe der Einspeisevergütung

Die konkrete Vergütung hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab: Leistung der Photovoltaikanlage (kWp) Art der Einspeisung (Teil- oder Volleinspeisung)

Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Einspeisung)

Bei Anlagen, die überwiegend für den Eigenverbrauch genutzt werden, wird nur der überschüssige Strom vergütet. Für Anlagen, die seit Mitte 2022 in Betrieb genommen wurden, gelten aktuell ungefähr folgende Richtwerte: bis 10 kWp: ca. 8,2 Cent/kWh bis 40 kWp: ca. 7,1 Cent/kWh bis 1 MW: ca. 5,8 Cent/kWh Die Vergütung wird anteilig je nach Anlagengröße berechnet.

Volleinspeisung

Wer den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeist, kann höhere Vergütungssätze erhalten: bis 10 kWp: ca. 13 Cent/kWh bis 100 kWp: ca. 10,9 Cent/kWh Diese Option kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn kein hoher Eigenverbrauch besteht.

Wegfall der Einkommenssteuer

Neben der Einspeisevergütung wurden auch steuerliche Regelungen vereinfacht: Einkommensteuerbefreiung: bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern bis 15 kWp je Einheit bei Mehrfamilienhäusern (max. 100 kWp gesamt) 0 % Umsatzsteuer (seit 2023): gilt für Kauf, Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern Voraussetzung: Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden Diese Maßnahmen senken die Investitionskosten erheblich und verbessern die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen deutlich.

KfW-Förderung für Photovoltaik und Speicher

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ zinsgünstige Darlehen für: neue Photovoltaikanlagen Kombinationen aus PV-Anlage und Batteriespeicher Nachrüstung von Stromspeichern Voraussetzungen Einspeisung eines Teils des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz Gebäude dient nicht ausschließlich der Stromproduktion Antragstellung erfolgt vor Beginn des Projekts über die Hausbank

Regionale Förderprogramme

Zusätzlich zu bundesweiten Regelungen gibt es zahlreiche Förderangebote auf Landes- und kommunaler Ebene. Diese können je nach Region variieren und umfassen beispielsweise: Investitionszuschüsse Förderungen für Batteriespeicher Unterstützung für Balkonkraftwerke Zuschüsse für spezielle Anwendungen (z. B. denkmalgeschützte Gebäude) Da sich Programme regelmäßig ändern oder neu aufgelegt werden, empfiehlt sich die Recherche in offiziellen Förderdatenbanken, etwa beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Förderung für Kombination aus PV, Speicher und Wallbox

Ein weiteres Förderangebot betrifft die Kombination aus: Photovoltaikanlage Batteriespeicher Ladeinfrastruktur (z. B. Wallbox) Ziel ist es, Elektrofahrzeuge mit selbst erzeugtem Solarstrom zu laden. Frühere Förderprogramme der KfW waren zeitweise stark nachgefragt und schnell ausgeschöpft. Ob und wann neue Förderaufrufe starten, hängt von der jeweiligen Haushaltslage ab.

Förderung auf Landesebene

Förderprogramme für Photovoltaik unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich und sind häufig zeitlich begrenzt oder an bestimmte Budgets gekoppelt. Daher kann es vorkommen, dass einzelne Programme zwischenzeitlich pausieren oder bereits ausgeschöpft sind. Grundsätzlich bieten einige Bundesländer weiterhin Unterstützung – insbesondere für die Kombination aus Photovoltaikanlage und Batteriespeicher oder für spezielle Anwendungsfälle wie denkmalgeschützte Gebäude. Beispiele für Förderansätze auf Landesebene: Baden-Württemberg Teilweise Förderung von Batteriespeichern in Verbindung mit netzgekoppelten Photovoltaikanlagen. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich in der Regel an der Speicherkapazität. Berlin Mit Programmen wie „SolarPLUS“ werden unter anderem Stromspeicher, besondere bauliche Lösungen (z. B. Fassadenanlagen) sowie Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden unterstützt. Die Förderhöhe kann – je nach Maßnahme – mehrere tausend Euro betragen. Nordrhein-Westfalen (NRW) Über Programme wie progres.nrw werden verschiedene Maßnahmen im Bereich erneuerbare Energien gefördert. Dazu zählen unter anderem Projekte zur Stromerzeugung, Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien. Die konkrete Förderfähigkeit, Höhe der Zuschüsse und Antragsbedingungen variieren je nach Förderaufruf und müssen im Einzelfall geprüft werden. 👉 Wichtig: Förderprogramme auf Landesebene ändern sich regelmäßig. Eine aktuelle Prüfung vor Projektbeginn ist daher unbedingt empfehlenswert.

Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

Ein weiterer wichtiger finanzieller Vorteil beim Kauf einer Photovoltaikanlage ist der sogenannte Nullsteuersatz, der seit Anfang 2023 gilt. Dabei entfällt die Umsatzsteuer auf bestimmte Photovoltaikanlagen sowie deren wesentliche Komponenten. Das bedeutet: Für Endkundinnen und Endkunden wird beim Kauf und der Installation in vielen Fällen keine Mehrwertsteuer mehr berechnet, wodurch sich die Investitionskosten direkt reduzieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert wird und bestimmte Leistungsgrenzen eingehalten werden. In der Praxis wird die Steuererleichterung in der Regel direkt durch den Anbieter berücksichtigt, sodass der reduzierte Preis unmittelbar beim Kauf zum Tragen kommt.

Gültig ist der Nullsteuersatz für:

Der Nullsteuersatz gilt in der Regel für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp, die auf oder in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch größere Anlagen von der Steuerbefreiung profitieren, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus kann die Regelung auch auf sogenannte Miet- oder Leasingmodelle Anwendung finden, wenn vertraglich vorgesehen ist, dass die Anlage nach Ablauf der Nutzungsdauer in das Eigentum des Betreibers übergeht. Neben den Solarmodulen selbst umfasst der Nullsteuersatz auch wesentliche Komponenten wie Batteriespeicher. Die Steuerbefreiung bezieht sich dabei nicht nur auf die Lieferung der Anlage und ihrer Bestandteile, sondern in der Regel auch auf die fachgerechte Installation.

Förderung für Solarstrom und Elektromobilität

Für die Kombination aus Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Ladeinfrastruktur gab es in der Vergangenheit das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (Programm 442). Ziel dieser Förderung war es, private Haushalte dabei zu unterstützen, ihr Elektrofahrzeug möglichst mit selbst erzeugtem Solarstrom zu laden. Im Rahmen dieses Programms wurde ein Gesamtsystem aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Wallbox mit einem Zuschuss von bis zu 10.200 Euro gefördert. 👉 Wichtiger Hinweis (Stand 2026): Das Förderprogramm ist inzwischen vollständig ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden. Die ursprünglich geplante Fortführung wurde nicht umgesetzt, da die Fördermittel ausgeschöpft und im Bundeshaushalt neu priorisiert wurden. Aktuelle Situation und Alternativen Auch wenn dieses konkrete Förderprogramm nicht mehr verfügbar ist, bestehen weiterhin andere Möglichkeiten, den Umstieg auf Solarenergie wirtschaftlich zu gestalten: Einspeisevergütung nach dem EEG Steuerliche Vorteile (z. B. 0 % Umsatzsteuer) KfW-Kredite (z. B. Programm 270) Regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen

Zweite Förderrunde ?

Die erste Förderphase des Programms „Solarstrom für Elektroautos“ war innerhalb sehr kurzer Zeit vollständig ausgeschöpft, was die hohe Nachfrage nach solchen Kombinationslösungen deutlich zeigt. Eine ursprünglich diskutierte Neuauflage mit zusätzlichen Fördermitteln wurde bislang jedoch nicht umgesetzt. Daher stehen aktuell keine weiteren Mittel aus diesem spezifischen Programm zur Verfügung. Interessierte sollten dennoch regelmäßig offizielle Informationen der KfW prüfen, da Förderprogramme grundsätzlich angepasst oder neu aufgelegt werden können.

Förderprogramm

Im Rahmen des ehemaligen Förderprogramms wurden ausschließlich kombinierte Systeme berücksichtigt. Voraussetzung war die gleichzeitige Anschaffung mehrerer Komponenten, die technisch aufeinander abgestimmt sind. Dazu gehörten in der Regel: eine Photovoltaikanlage zur eigenen Stromerzeugung, ein Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung des erzeugten Stroms sowie eine Ladeeinrichtung (z. B. Wallbox) für das Elektrofahrzeug. Die einzelnen Bestandteile mussten bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, etwa in Bezug auf Leistung und Kapazität, damit eine Förderung möglich war. 👉 Da das entsprechende Förderprogramm aktuell nicht mehr verfügbar ist, gelten diese Voraussetzungen derzeit nur noch als Orientierung für vergleichbare zukünftige Programme oder für die technische Planung eines Gesamtsystems.

Warenkorb
Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner